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Warum sollte ich ein technisches Alterskennzeichen verwenden?

Gespeichert von fsmadmin am

Zu den vom JMStV vorgesehenen Alternativen zum Alterskennzeichen für ein Jugendschutzprogramm gehört beispielsweise ein sogenannter "Persocheck" (Abfrage von Personalausweisdaten) als technisches Mittel. Die technische Alterskennzeichnung wird im Gegensatz dazu bei installiertem Jugendschutzprogramm im Hintergrund abgefragt, sodass weder das Design des Angebots noch die Nutzererfahrung beeinträchtigt werden. 

Muss ich auf die technische Alterskennzeichnung hinweisen?

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Nein. Durch die technische Alterskennzeichnung ist es nicht notwendig, die Website noch zusätzlich beispielsweise mit einem optisches Kennzeichen zu versehen.  Auch ein Hinweis auf die Nutzung der technischen Kennzeichnung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es könnte dennoch für die Nutzer Ihres Angebots (oder deren Erziehungsberechtigte) hilfreich sein, wenn Sie neben den Informationen zum Jugendschutzbeauftragten auch auf die Kennzeichnung und die Auslesbarkeit mit JusProg hinweisen.

Ich habe keinen Zugriff auf das Wurzelverzeichnis meiner Website. Was kann ich tun?

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Wenn Ihr CMS oder ihr Hostprovider Ihnen nicht erlaubt, Dateien dort abzulegen, gibt es keine Möglichkeit, Ihre Website mit einer age-de.xml-Datei zu kennzeichnen. Mit einer anderen Pfadangabe als der vorgesehen würde ein Jugendschutzprogramm die Alterskennzeichnung ignorieren bzw. gar nicht finden.

Was ist, wenn ich mein Angebot ändere? Muss ich immer wieder neu klassifizieren?

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Eine neue Klassifizierung ist nur dann nötig, wenn die Änderungen jugendmedienschutzrechtlich relevant sind. Das ist z.B. dann der Fall, wenn auf einer neutralen Seite, die sich mit PC-Hardware beschäftigt, plötzlich gewalthaltige oder erotische Bilder eingestellt werden.

Meine Website besteht aus sehr vielen Seiten. Muss ich jede einzelne extra bewerten?

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Nein, müssen Sie nicht. Sie können aber. Die Idee ist, dass jeder Anbieter selbst entscheiden kann, wie "kleinteilig" die Kennzeichnung geschieht. Hat er Inhalte, die er kennzeichnen möchte, kann er die komplette Website einheitlich kennzeichnen. Er kann aber auch für einzelne Bereiche abweichende Kennzeichen vergeben. Schließlich steht es ihm frei, jedes Einzeldokument mit einer individuellen Altersstufe zu kennzeichnen.

Wie kann ich eine vorhandene Alterskennzeichnung überprüfen?

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Nutzen Sie hierzu die Funktion "Alterskennzeichen überprüfen". Mit der Option "Von einem Server laden" können Sie sich anzeigen lassen, ob dass Alterskennzeichen Ihrer Website korrekt ist. Die Altersstufe für die Startseite oder beliebige Unterseiten können Sie sich mit der Funktion "Alterskennzeichen auslesen" anzeigen lassen.

Wie kann die passende Altersstufe für ein Angebot ermittelt werden?

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Wenn Sie entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte (z.B. Erotik, Action oder vorklassifizierte Filme) anbieten und unsicher bezüglich der Alterseinstufung sind, sollten Sie Ihren Jugendschutzbeauftragten hinzuziehen. Eine Website ohne jegliche entwicklungsbeeinträchtigte Inhalte kann mit der Altersstufe 0 gekennzeichnet werden, damit sie für Kinder jeden Alters zugänglich ist. Eine Kennzeichnungspflicht besteht in diesem Fall jedoch nicht.

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