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Gespeichert von fsmadmin am

Eine neue Klassifizierung ist nur dann nötig, wenn die Änderungen jugendmedienschutzrechtlich relevant sind. Das ist z.B. dann der Fall, wenn auf einer neutralen Seite, die sich mit PC-Hardware beschäftigt, plötzlich gewalthaltige oder erotische Bilder eingestellt werden.

Reihenfolge
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