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Allgemeine Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen

für das FSM-Altersklassifizierungssystem

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verpflichtet Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten, Sorge dafür zu tragen, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe diese üblicherweise nicht wahrnehmen (§ 5 Abs. 1 JMStV). Eine Möglichkeit hierfür besteht darin, das Angebot für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm zu programmieren (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 11 JMStV) bzw. es mit einer Alterskennzeichnung zu versehen, die von geeigneten Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden kann (§ 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 JMStV-2016[1]).

Diese Kennzeichnung erfolgt derzeit mit dem von zahlreichen Beteiligten abgestimmten technischen Standard „age-de.xml“.[2]

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) ist von der KJM als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für Telemedien anerkannt (§ 19 JMStV). Der Dienst „FSM-Altersklassifizierungssystem“ umfasst ein webbasiertes Selbstklassifizierungssystem für Anbieter von Telemedien, mit dem diese, die ordnungsgemäße Nutzung vorausgesetzt, ein Alterskennzeichen erstellen können, das für die Programmierung für ein Jugendschutzprogramm i.S.d. § 11 JMStV geeignet ist (im Folgenden als „der Dienst“ bezeichnet).

Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthalten die Bedingungen für die Nutzung des Dienstes und regeln sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Rechtsverhältnisse zwischen der FSM und den Nutzern. Sie gelten ausschließlich.

1.         Leistungen

1.1       Der Dienst ist ein webbasiertes System, das es dem Nutzer ermöglicht, für eine bestimmte von ihm anzugebende Website und/oder für einzelne Bereiche von Websites und/oder Einzelseiten eine jugendschutzrechtliche Altersklassifizierung selbst durchzuführen und ein entsprechendes Alterskennzeichen zu erstellen.

1.2       Die FSM hat für den Dienst ein Fragebogensystem entwickelt, das die jugendschutzrechtlich relevanten Elemente und Kriterien für Webinhalte berücksichtigt und abfragt. Nachdem der Nutzer das Fragebogensystem durchlaufen und die ihm gestellten Fragen beantwortet hat, errechnet das System aus den Antworten die für die zu klassifizierenden Inhalte zutreffende Altersstufe („ab 0/6/12/16/18 Jahren“). Diese Altersstufen entsprechen denen aus § 5 Abs. 1 S. 2 JMStV-2016.

1.3       Nach Beantwortung des Fragebogens erhält der Nutzer unter anderem:

  • eine Datei mit dem Namen age-de.xml, die die technische Alterskennzeichnung für Internetinhalte enthält,
  • eine PDF-Datei mit den vom Nutzer gegebenen Antworten, die zum Nachweis der durchgeführten Klassifizierung aufbewahrt werden sollte;

Beide Dateien enthalten einen übereinstimmenden Hashwert. Damit kann der Nutzer nachweisen, dass die Dokumentation seiner Antworten und das verwendete Alterskennzeichen (age-de.xml) zusammengehören. Eine rechtliche Verpflichtung, die Dokumentation aufzubewahren, existiert jedoch nicht.

1.4       Dem Nutzer steht es frei, die vom System errechnete Altersstufe zu verändern. Die mittels Fragebogen errechnete Altersstufe ist lediglich eine Empfehlung.

1.5       Die in 1.3 genannten Dateien werden weder durch die FSM, noch auf Veranlassung der FSM gespeichert. Die Verantwortlichkeit für die Speicherung und Archivierung von Alterskennzeichen und Dokumentation liegt allein beim Nutzer.

1.6       Statt den Fragebogen zur Ermittlung der Altersstufe zu nutzen, kann der Nutzer auch direkt ein technisches Alterskennzeichen erstellen, indem er die Altersstufe direkt vorgibt.

2.         Die „Richtigkeit“ der Klassifizierung

2.1       Das Fragebogensystem und die der Berechnung der Altersstufe zu Grunde liegenden mathematischen Verfahren berücksichtigen die gesetzlichen Regelungen wie auch die Erfahrungen der FSM im Bereich des Jugendschutzes und der Altersbewertung. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zuständige Aufsichtsbehörde oder andere öffentliche oder private Stellen die Altersklassifizierung von Inhalten im Einzelfall anders beurteilen. Zudem ist es stets möglich, dass ein automatisiertes Verfahren atypische, besondere Umstände des einzelnen Falles nicht so verarbeiten kann, wie es eine qualifizierte menschliche Fachkraft könnte. Die FSM weist den Nutzer vor diesem Hintergrund darauf hin, dass die Verantwortung für die „Richtigkeit“ der Altersklassifizierung – wenn der Nutzer eine solche vornehmen möchte – letztlich immer bei ihm selbst liegt.

2.2       Die FSM überprüft weder die vom Nutzer gegebenen Antworten im Fragebogensystem noch das vom System errechnete Ergebnis. Die Ausgabe einer Altersstufe durch das Altersklassifizierungssystem stellt keine Rechtsberatung dar.

3.         Haftung der FSM

3.1       Die FSM haftet für Schäden des Nutzers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3.2       Kardinalpflichten sind dabei solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

3.3       Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss.

3.4       Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl der FSM als auch ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

3.5       Resultieren Schäden des Nutzers aus dem Verlust von Daten, so haftet die FSM hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine zweckgemäße, der Wichtigkeit der Daten für den Nutzer angemessen häufige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Nutzer vermieden worden wären.

 

Stand: Juni 2016

 

[1] Mit „JMStV-2016“ wird in diesem Dokument der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in der Fassung des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages bezeichnet, in Kraft voraussichtlich ab 1. Oktober 2016. Mehr: http://www.fsm.de/de/jugendschutz/gesetze

[2] http://www.online-management-kontor.de/schwerpunkte/jugendschutz/altersklassifizierung