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Gespeichert von fsmadmin am

Wenn Sie entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte (z.B. Erotik, Action oder vorklassifizierte Filme) anbieten und unsicher bezüglich der Alterseinstufung sind, sollten Sie Ihren Jugendschutzbeauftragten hinzuziehen. Eine Website ohne jegliche entwicklungsbeeinträchtigte Inhalte kann mit der Altersstufe 0 gekennzeichnet werden, damit sie für Kinder jeden Alters zugänglich ist. Eine Kennzeichnungspflicht besteht in diesem Fall jedoch nicht.

Reihenfolge
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