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Was ist die gesetzliche Grundlage für Alterskennzeichen im Internet?

Gespeichert von fsmadmin am

Die gesetzlichen Regelungen für die Pflichten von Anbietern bezüglich Verbreitungsbeschränkungen entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte sind in  § 5 JMStV geregelt. Für Anbieter jugendgefährdender Inhalte oder pornografischer Inhalte sind hingegen die Regelungen des § 4 Abs. 2 JMStV zu beachten, eine technische Alterskennzeichnung ist dann nicht ausreichend!

Müssen Websites eine Alterskennzeichnung haben?

Gespeichert von fsmadmin am

Nein. Verbreitungsbeschränkungen müssen nur Anbieter entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte einrichten. Die technische Alterskennzeichnung ist dabei nur eine von mehreren Optionen für Anbieter mit der Sie dafür Sorge tragen können, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe die Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen. 

Kann ich erkennen, ob ein Angebot gekennzeichnet ist?

Gespeichert von fsmadmin am

Anders als z.B. bei Spielen oder Filmen gibt es bei Websites i.d.R. keine optisch sichtbaren Alterfreigaben. Manche Anbieter weisen im Impressum oder in Informationen zum Jugendschutz darauf hin, dass Ihr Angebot mit Alterskennzeichen versehen ist. Sie können sich jedoch die Funktion "Alterskennzeichen auslesen" benutzen, um zu prüfen, ob und mit welcher Altersstufe eine Seite gekennzeichnet ist.

Wofür kann www.altersklassifizierung.de genutzt werden?

Gespeichert von IT_Stefan am

Das Altersklassifizierungssystem der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) bietet Ihnen drei verschiedene Dienste an.

Sie können sich hier ein Alterskennzeichen (age-de.xml-Datei) erstellen lassen, dessen korrekte Funktionalität überprüfen sowie sich die Altersstufe für beliebige Websites und Unterseiten, die bereits gekennzeichnet sind, ausgeben lassen.

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