Ein Angebot der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.

Hier finden Sie alle Werkzeuge für ihr Alterskennzeichen

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​​​Dieses Kennzeichen hilft Jugendschutzprogrammen, Kindern nur die für sie geeigneten Angebote anzuzeigen und Anbietern, ihre Inhalte rechtskonform anzubieten.

Ein Kennzeichen kann für ihren Web-Inhalt ein Qualitätsmerkmal sein.

Sie kennen die Altersstufe bereits. Die Kennzeichnung ist schnell und einfach. Sie bietet Ihnen Rechtssicherheit und Ihren Nutzern Orientierung.

Ist ihr Alterskennzeichen technisch korrekt umgesetzt?

Überprüfen Sie, ob Ihr Alterskennzeichen dem technischen Standard entspricht und Ordnungsgemäß implementiert worden ist.

Für welches Alter ist die URL freigegeben?

Hier können Sie prüfen, ab welchem Alter ein Jugendschutzprogramm eine Seite anzeigen würde.

Das Altersklassifizierungssystem wird von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) zur Verfügung gestellt. Die FSM kümmert sich bereits seit 1997 um alle Belange des Jugendmedienschutzes und ist seit 2005 staatlich anerkannte Selbstkontrolle für Onlinemedien. Der Verein engagiert sich insbesondere bei der Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Onlinemedien. Dazu betreibt die FSM u.a. eine Beschwerdestelle, an die sich jedermann kostenlos wenden kann. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gehören zu den weiteren Aufgaben der FSM.

Fragen und Antworten

  • Das System kann derzeit elektronische Alterskennzeichen erstellen und überprüfen, die dem Standard "age-de.xml" entsprechen. Um zu überprüfen, ob ein Kennzeichen diesem Standard entspricht, wählen Sie auf der Startseite "Alterskennzeichen überprüfen". Sie haben drei Möglichkeiten:

    1. Kopieren Sie den vollständigen Inhalt der Datei age-de.xml in das dafür vorgesehene Feld.
    2. Sie können eine age-de.xml-Datei von Ihrem Computer oder mobilen Endgerät hochladen.
    3. Sie können die URL angeben und überprüfen, ob eine technische Altersstufe für diese Seite vergeben wurde und ob dieses Label richtig ist.
  • Das Altersklassifizierungssystem der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) bietet Ihnen drei verschiedene Dienste an.

    Sie können sich hier ein Alterskennzeichen (age-de.xml-Datei) erstellen lassen, dessen korrekte Funktionalität überprüfen sowie sich die Altersstufe für beliebige Websites und Unterseiten, die bereits gekennzeichnet sind, ausgeben lassen.

  • Anders als z.B. bei Spielen oder Filmen gibt es bei Websites i.d.R. keine optisch sichtbaren Alterfreigaben. Manche Anbieter weisen im Impressum oder in Informationen zum Jugendschutz darauf hin, dass Ihr Angebot mit Alterskennzeichen versehen ist. Sie können sich jedoch die Funktion "Alterskennzeichen auslesen" benutzen, um zu prüfen, ob und mit welcher Altersstufe eine Seite gekennzeichnet ist.

  • Nein. Verbreitungsbeschränkungen müssen nur Anbieter entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte einrichten. Die technische Alterskennzeichnung ist dabei nur eine von mehreren Optionen für Anbieter mit der Sie dafür Sorge tragen können, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe die Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen. 

  • Die gesetzlichen Regelungen für die Pflichten von Anbietern bezüglich Verbreitungsbeschränkungen entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte sind in  § 5 JMStV geregelt. Für Anbieter jugendgefährdender Inhalte oder pornografischer Inhalte sind hingegen die Regelungen des § 4 Abs. 2 JMStV zu beachten, eine technische Alterskennzeichnung ist dann nicht ausreichend! Die Anforderungen an Jugendschutzprogramme und deren Anerkennung sind in § 11 JMStV geregelt.

  • Das Jugendschutzprogramm JusProg wurde durch die unabhängige Gutachterkommission der FSM für Windows, iOS und Android anerkannt. JusProgDNS ermöglicht darüber hinaus die flexible Nutzung auf einer Vielzahl von Plattformen.

  • Wenn Sie entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte (z.B. Erotik, Action oder vorklassifizierte Filme) anbieten und unsicher bezüglich der Alterseinstufung sind, sollten Sie Ihren Jugendschutzbeauftragten hinzuziehen. Eine Website ohne jegliche entwicklungsbeeinträchtigte Inhalte kann mit der Altersstufe 0 gekennzeichnet werden, damit sie für Kinder jeden Alters zugänglich ist. Eine Kennzeichnungspflicht besteht in diesem Fall jedoch nicht.

  • Nutzen Sie hierzu die Funktion "Alterskennzeichen überprüfen". Mit der Option "Von einem Server laden" können Sie sich anzeigen lassen, ob dass Alterskennzeichen Ihrer Website korrekt ist. Die Altersstufe für die Startseite oder beliebige Unterseiten können Sie sich mit der Funktion "Alterskennzeichen auslesen" anzeigen lassen.

  • Nein, müssen Sie nicht. Sie können aber. Die Idee ist, dass jeder Anbieter selbst entscheiden kann, wie "kleinteilig" die Kennzeichnung geschieht. Hat er Inhalte, die er kennzeichnen möchte, kann er die komplette Website einheitlich kennzeichnen. Er kann aber auch für einzelne Bereiche abweichende Kennzeichen vergeben. Schließlich steht es ihm frei, jedes Einzeldokument mit einer individuellen Altersstufe zu kennzeichnen.

  • Das System eignet sich für Onlineinhalte aller Art. Ob es sich um statische, klassische Webinhalte, dynamische Angebote, Clips, Browser-Games oder nutzergenerierte Inhalte handelt, spielt keine Rolle.

    Beachten Sie, dass eine Kennzeichnung von absolut unzulässigen Inhalten (§ 4 Abs. 1 JMStV: das sind vor allem strafrechtsrelevante Inhalte wie Volksverhetzung, harte Pornografie oder Gewaltverherrlichung - hier besteht ein absolutes Verbreitungsverbot) und von relativ unzulässigen Inhalten (§ 4 Abs. 2 JMStV: das ist vor allem einfache Pornografie - solche Angebote sind nur für Erwachsene innerhalb geschlossener Benutzergruppen zulässig) mit diesem System nicht möglich und gesetzlich auch nicht vorgesehen ist.

  • Eine neue Klassifizierung ist nur dann nötig, wenn die Änderungen jugendmedienschutzrechtlich relevant sind. Das ist z.B. dann der Fall, wenn auf einer neutralen Seite, die sich mit PC-Hardware beschäftigt, plötzlich gewalthaltige oder erotische Bilder eingestellt werden.

  • Um dies zu prüfen dienen die Funktionen "Alterskennzeichen überprüfen", die Ihre age-de.xml-Datei auf Korrektheit prüft, sowie "Alterskennzeichen auslesen", mit der Sie sich die Altersstufe beliebiger Seiten innerhalb Ihres Angebots ausgeben lassen können.

  • Wenn Ihr CMS oder ihr Hostprovider Ihnen nicht erlaubt, Dateien dort abzulegen, gibt es keine Möglichkeit, Ihre Website mit einer age-de.xml-Datei zu kennzeichnen. Mit einer anderen Pfadangabe als der vorgesehen würde ein Jugendschutzprogramm die Alterskennzeichnung ignorieren bzw. gar nicht finden.

  • Nein. Durch die technische Alterskennzeichnung ist es nicht notwendig, die Website noch zusätzlich beispielsweise mit einem optisches Kennzeichen zu versehen.  Auch ein Hinweis auf die Nutzung der technischen Kennzeichnung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es könnte dennoch für die Nutzer Ihres Angebots (oder deren Erziehungsberechtigte) hilfreich sein, wenn Sie neben den Informationen zum Jugendschutzbeauftragten auch auf die Kennzeichnung und die Auslesbarkeit mit JusProg hinweisen.

  • Zu den vom JMStV vorgesehenen Alternativen zum Alterskennzeichen für ein Jugendschutzprogramm gehört beispielsweise ein sogenannter "Persocheck" (Abfrage von Personalausweisdaten) als technisches Mittel. Die technische Alterskennzeichnung wird im Gegensatz dazu bei installiertem Jugendschutzprogramm im Hintergrund abgefragt, sodass weder das Design des Angebots noch die Nutzererfahrung beeinträchtigt werden. 

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